Gemeinschaftspraxis Weritz und Brinschwitz
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Aktuelles

Stand 26. September 2022

Omikronimpfung und Grippeschutzimpfungen jetzt in unserer Praxis!

Wir können jetzt auch den neuen Omikronimpfstoff BA.4/BA.5 verimpfen.

Dieser darf mit dem jährlichen Grippeimpfstoff kombiniert werden und ist als 1. oder 2. Auffrischimpfung gedacht. Eine 5. Coronaimpfung (= 3.Auffrischimpfung) ist nach aktuellem Stand bei schwer kranken oder hochbetagten Patienten möglich.

Infos zur Grippemimpfung bitte hier klicken   (Details siehe unten).

Wir bieten regelmäßig  online Termine und offene Impftage an.

 

Zur online Terminbuchung (Grippe und/oder Omikronimpfstoff )

Hier geht's zur Terminbuchung

Wer darf sich mit dem neune Omikronimpfstoff impfen lassen? (Quelle RKI) 

  1. Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.

  2. Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
    a. Personen ab dem Alter von 60 Jahren
    b. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
    c. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
    d. BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
    e. Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  3. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) und entsprechend der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine  5. Impfung zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.
  4. Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine besondere Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (siehe 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung), sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.
  5. Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften.

Wer sollte sich gegen das Grippevirus impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeschutzimp-
fung insbesondere für Personen, die bei einer Infektion mit
den Grippeviren ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krank-
heitsverlauf haben. Zu diesen Risikogruppen gehören:
› Personen über 60 Jahre
› Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden
(z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes)
› Personen mit schweren neurologischen Grundkrankheiten
(z. B. Multiple Sklerose)
› Personen mit einem geschwächten Immunsystem (z. B. HIV)
› Schwangere
› Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
Außerdem sollte sich impfen lassen, wer beruflich viel
Kontakt zu anderen Personen hat und sich deshalb schneller
anstecken kann. Wenn Sie zu einer der Risikogruppen zählen,
übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Impfung.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Impfung auch
für Versicherte, die nicht zu den Risikogruppen gehören.

 

IHR PRAXISTEAM!


Stand 17. Juli 2022

Jetzt neu - Sprechtundentermine online buchbar

für unsere Akutsprechstunde und Infektsprechstunde

 

Infos zur Akutsprechstunde:

Bei Beschwerden die eine zeitnahe ärztliche Vorstellung erforderlich machen könne sie jetzt neu auch online einen Termin buchen. Eine Arztwahl ist hier nicht möglich. 

Infos zur Infektsprechstunde: 

Patienten mit einem online Termin für die Infektsprechstunde bitten wir kurz im Auto auf unserem Parkplatz zu warten. Sie werden dann über ihre Mobilfunknummer kontaktiert und in die Sprechstunde gebeten.


 

Stand 14. Janz 2022

Weitere Impftermine sind freigeschaltet für ihre Erstimpfungen, Zweitimpfung, Boosterung mit Moderna oder Biontech und Kinderimpfungen.

Jetzt auch für ihre vierte Impfung Terminbuchung möglich.  

 

Booster-Impfungen auch für ab 12-Jährige möglich!

 Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten. Das hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach klargestellt. Auffrischimpfungen in der Altersklasse der 12- bis 17-Jährigen erfolgen mit Cominarty von BioNTech/Pfizer. Der Impfstoff von Moderna, der ebenfalls für Personen ab zwölf Jahren zugelassen ist, soll laut STIKO-Empfehlung nur für Personen ab 30 Jahren verwendet werden. Für Kinder von fünf bis elf Jahren steht ein spezieller Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer bereit.Bei allen Personen ab fünf Jahren mit einer Immunschwäche sei nach der STIKO-Empfehlung eine Auffrischimpfung möglich

Impfempfehlung für Kinder

Die STIKO hat Ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren veröffentlicht. Empfohlen wird die Impfung für Kinder mit Vorerkrankungen oder für Kinder in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden. Auf individuellen Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung können auch 5 -11 jährige ohne Vorerkrankungen geimpft werden. 

 

Bitte imformieren Sie sich weiter unter dem folgenden Link:

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-12-09.html


Grippeschutzimpfung in unserer Praxis!

 

In diesem Jahr ist es besonders wichtig sich gegen Grippe impfen zulassen.

Wir haben daher folgende Zusatztermine zum Impfen in unserer Praxis für Sie eingerichtet:

 

02.10.2020

09.10.2020

                        16.10.2020

                                                                 Immer von 15 - 17 Uhr!

 

Bitte bringen sie ihren Impfpass mit.  

 

 



Ab jetzt Organspendeausweis umsonst in unserer Praxis

Foto: Tim Reckmann / www.flickr.com/photos/foto_db/24252854892

Es ist ganz einfach, einen Organspende-ausweis auszufüllen. Es gibt viele Entscheid-ungsmöglichkeiten. Treffen Sie Ihre. Tragen Sie den Organspendeausweis bei sich und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung. Sie müssen sich nirgends anmelden oder registrieren. Es ist keine ärztliche Voruntersuchung notwendig. Ab jetzt in unserer Praxis bei der Anmeldung im praktische Scheckkartenformat erhältlich.


Auf einem Organspendeausweis können Sie

  • einer Organ und Gewebespende uneingeschränkt zustimmen;
  • eine Organ und Gewebespende ablehnen;
  • nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben;
  • eine Person benennen, die im Fall der Fälle über eine Organ und Gewebespende entscheiden soll.

Möchten Sie auf Besonderes hinweisen? Auch dafür bietet der Organspendeausweis Platz. Ihre Daten können Sie zu jeder Zeit ändern, indem Sie einen neuen Organspendeausweis ausfüllen.

 

Weitere Infos: www.organspende-info.de



Gesunde Praxis - Gesunder Pausensnack

Ein besonderes Dankeschön eines Patienten!
Ein besonderes Dankeschön eines Patienten!

Auch wir Mitarbeiter der Praxis müssen und möchten auf unsere Gesundheit achten. Seit Mitte letzten Jahres gibt es mehrere Bereiche in denen wir das tun. Vor allem gibt es nun immer die Möglichkeit in der Pause etwas Gesundes zu Essen: Obst, Nussmischungen, Käsehappen und andere nahrhafte Snacks sowie auch gesunder Tee stehen immer bereit. Wir freuen uns natürlich weiterhin über Ihre lieben teilweise selbstgebackenen Aufmerksamkeiten!



Praxisnachfolger: Martin Brinschwitz macht den Anfang

Wie die meisten von Ihnen sicherlich mitbekommen haben, hat in unserer Praxis die Regelung der Nachfolge begonnen. Ichsan Dharmawan wird ab dem 02. Januar 2020 seinen Arztsitz an den Kollegen Martin Brinschwitz, Facharzt für Innere Medizin, geben und seine Arbeitszeit deutlich reduzieren.

Foto: Claudia Weritz
Foto: Claudia Weritz

Martin Brinschwitz, geb. 1984 in Aachen, ist der Familie Weritz seit vielen Jahren freundschaftlich verbunden. Nach seinem Wehrdienst und einer Ausbildung zum Rettungssanitäter studierte er Medizin an der Phillips-Universität in Marburg. Nach seinem erfolgreichen Studiumsabschluss im Jahr 2013 arbeitete er als Assistenzarzt in Weiterbildung für Innere Medizin (Kardiologie und Gastroenterologie) in der Helios Klinik Attendorn. Schon im Jahr 2018 war er einmal die Woche in unserer Praxis und ist daher mit dem Team und den Begebenheiten vor Ort sehr vertraut. Seit Anfang des Jahres war er als Facharzt für Innere Medizin hausärztlich in unserer Praxis tätig - wir freuen uns Ihn ab Januar 2020 nun als Partner in unserer Praxis begrüßen zu dürfen!


Hier ist ein Artikel aus der WN zur Praxisübergabe, in dem Herr Brinschwitz vorgestellt wird:

https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Metelen/3720071-Die-Praxis-Weritz-stellt-sich-in-diesen-Monaten-neu-auf-Hausarztmangel-Im-Ort-kein-Thema


Kontakt

Wettringener Str. 2 

48629 Metelen 

 

Telefon: 02556 / 9396-0

Telefax: 02556 / 9396-24

 

Emailformular


Öffnungszeiten

Montag - Freitag      07:30h - 13:00h

     15:00h - 18:00h

Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen.

 

Bitte beachten Sie die Urlaubs- und Sprechstundenzeiten


Labor

Montag - Freitag  7:30 - 8:30 Uhr

nur noch nach Termin

 

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