Gemeinschaftspraxis Weritz und Brinschwitz
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Stand 26. September 2022

Omikronimpfung und Grippeschutzimpfungen jetzt in unserer Praxis!

Wir können jetzt auch den neuen Omikronimpfstoff BA.4/BA.5 verimpfen.

Dieser darf mit dem jährlichen Grippeimpfstoff kombiniert werden und ist als 1. oder 2. Auffrischimpfung gedacht. Eine 5. Coronaimpfung (= 3.Auffrischimpfung) ist nach aktuellem Stand bei schwer kranken oder hochbetagten Patienten möglich.

Infos zur Grippemimpfung bitte hier klicken   (Details siehe unten).

Wir bieten regelmäßig  online Termine und offene Impftage an.

Nächste offene Impftage (Grippe und/oder Omikronimpfstoff):

 30.9.22 ; 12 - 15 Uhr,

 5.10.22 ; 14 -17 Uhr,

 6.10.22;  15 - 18 Uhr

Zur online Terminbuchung (Grippe und/oder Omikronimpfstoff )

 

Hier geht's zur Terminbuchung

Wer darf sich mit dem neune Omikronimpfstoff impfen lassen? (Quelle RKI) 

  1. Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.

  2. Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
    a. Personen ab dem Alter von 60 Jahren
    b. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
    c. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
    d. BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
    e. Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  3. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) und entsprechend der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.
  4. Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine besondere Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (siehe 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung), sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.
  5. Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften.

Wer sollte sich gegen das Grippevirus impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeschutzimp-
fung insbesondere für Personen, die bei einer Infektion mit
den Grippeviren ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krank-
heitsverlauf haben. Zu diesen Risikogruppen gehören:
› Personen über 60 Jahre
› Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden
(z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes)
› Personen mit schweren neurologischen Grundkrankheiten
(z. B. Multiple Sklerose)
› Personen mit einem geschwächten Immunsystem (z. B. HIV)
› Schwangere
› Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
Außerdem sollte sich impfen lassen, wer beruflich viel
Kontakt zu anderen Personen hat und sich deshalb schneller
anstecken kann. Wenn Sie zu einer der Risikogruppen zählen,
übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Impfung.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Impfung auch
für Versicherte, die nicht zu den Risikogruppen gehören.

 

IHR PRAXISTEAM!

 


Liebe Patienten,

Die Corona-Pandemie hat uns noch immer im Griff! 

Doch keine Sorge, wir sind weiterhin für Sie da! In der Praxis sorgen wir u.a. durch  regelmäßiges Lüften der Räume, den Einsatz von Raumluftreinigern und geringere Patientzahlen für einen möglichst geschützten Aufenthalt. Natürlich ist unser gesamtes Personal inzwischen 3x geimpft und testet sich mehrmals wöchentlich mit Coronaschnelltests.  Die Wartezeiten wurden durch unser neues flexibles Terminsytem deutlich minimiert.

Unsere Infektsprechstunde findet in den oberen Räumen der Praxis, der ehemaligen Kulturetage statt. Dort gibt es jetzt neu, einen separaten Infektwartebereich. Hier wird max. 1 Person warten können. Für ausreichendes Lüften wird gesorgt. 

 

Was benötige ich für die Impfung ?

Für die Impfung benötigen wir lediglich Ihre Versichertenkarte und Ihren Impfausweis. Sollte der Impfausweis nicht vorliegen, können wir Ihnen alternativ eine Ersatz-Impfbescheinigung ausstellen. Wir bitten Sie, den Aufklärungensbogen zum entsprechenden Impfstoff vorher zu Hause durchzulesen. Ihren Aufklärungensbogen müssen Sie uns nicht vorlegen. Eine ärztliche Aufklärung ist möglich wenn gewünscht.

 

Wann sollte ich mich denn auf das Coronavirus testen lassen?

Liegt eines der folgende Symptome vor bleiben Sie bitte zuhause und melden Sie sich telefonisch in unserer Praxis: Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder sonst nicht zu erklärender Gliederschmerzen+Müdigkeit. Die Ärzte werden dann entscheiden ob ein Abstrich erfolgen soll. Wenn ihre Corona-Warn-APP ein erhöhtes Risiko anzeigt, bleiben Sie zuhause und melden sich telefonisch bei uns oder dem Gesundheitsamt. Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten die positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder bei dem das Testergebnis sehr wahrscheinlich positiv sein wird, und Sie nicht geimpft sind, bleiben Sie zuhause und melden sich bitte über unser Emailformular bei uns oder bei dem Gesundheitsamt.

 

 Wann gilt man denn als Corona-Kontaktperson?

Ungeimpfte Personen, die in den letzten zehn Tagen insbesondere in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten ununter-brochen oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,

 

Ungeimpfte Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder in den letzten zehn Tagen gelebt haben,

 

Ungeimpfte Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die räumliche Nähe zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt waren (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen),

 

Ungeimpfte Personen, die sich in den letzten zehn Tagen mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person für eine Zeit von über 30 Minuten in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation auf-gehalten haben (z. B. Schulklasse, Gruppenveranstaltungen),

 

Ungeimpfte Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des Robert Koch-Institutes eine Warnung erhalten haben,

 

Ungeimpfte Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, a) die sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandeln, betreuen oder pflegen oder in den letzten zehn Tagen behandelt, betreut oder gepflegt haben, oder b) von der sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandelt, betreut oder in den letzten zehn Tagen gepflegt werden oder wurden.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)

 

 

Wir wünschen Ihnen in diese Zeit viel Kraft, Geduld und Gesundheit!

 Ihr PRAXISTEAM.


Kontakt

Wettringener Str. 2 

48629 Metelen 

 

Telefon: 02556 / 9396-0

Telefax: 02556 / 9396-24

 

Emailformular


Öffnungszeiten

Montag - Freitag      07:30h - 13:00h

     15:00h - 18:00h

Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen.

 

Bitte beachten Sie die Urlaubs- und Sprechstundenzeiten


Labor

Montag - Freitag  7:30 - 8:30 Uhr

nur noch nach Termin

 

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